
Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause gefunden hat und die Pfegeeltern zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längerer Dauer angelegten Beziehung, wie zu einem eigenen Kind, stehen. Hieran fehlt es, wenn ein Kind von...
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Pflegekinder sind Personen, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I).
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Wer Pflegekinder bei sich aufnimmt, entlastet die leiblichen Eltern. Verbände und Jugendämter vermitteln Pflegekinder. Wie und auf welche staatliche Unterstützung Sie setzen können, erfahren Sie hier. Pflegekinder Adoptierte Kinder und Pflegekinder unterscheiden sich unter juristischen Gesichtpunkten. Adoptivkinder sind alleinige Kinder...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pflegekinder/pflegekinder.htm
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