
(ability to make a will) Die rechtliche Voraussetzung für die Abfassung eines rechtswirksamen Testaments.
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Testierfähigkeit, Recht: Testament.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Testierfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit ein Testament zu errichten. Dabei kann man zwischen der beschränkten und der vollen Testierfähigkeit unterscheiden. Die beschränkte Testierfähigkeit tritt mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein (§ 2229 Abs. 1 BGB), diese gibt dem Minderjährigen die Möglichkeit ein Testament durch Erklärun...
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Testament. – In Österreich ist das Mindestalter 18 Jahre; Minderjährige unter 18 Jahren können ein Testament nur mündlich vor Gericht errichten. – In der Schweiz besitzt jeder, der urteilsfähig und über 18 Jahre alt ist, die Testierfähigkeit (Art. 467 ZGB).
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