
Bestallung bezeichnet: Siehe auch: Ernennung ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bestallung
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Bestallung, plur. die -en, das Substantiv des veralteten Verbi bestallen, so fern solches in engerem Verstande zu einem Amte bestellen bedeutet, welches noch in der Kanzelleysprache des Hochdeutschen so wohl für die Bestellung zu einem Dienste oder Amte, als auch, und zwar am häufigsten...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1952

Bestallung, veraltet für Approbation; ferner die amtliche Bescheinigung des Vormunds, Betreuers oder Pflegers über seine Bestellung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im öffentlichen Recht wurde früher mit Bestallung die Erlaubnis zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen freien Berufes bezeichnet (heute Approbation). Zudem wird mit Bestallung auch die Anstellung eines Beamten bezeichnet. Familienrecht Im Familienrecht ist Bestallung die Bezeichnung für die Urkunde über die Bestellung zum Vormund (§ 1791 BGB...
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https://www.lexexakt.de/glossar/bestallung.php

Bestallung , die Einsetzung in ein Amt oder einen Dienst; Bestallungsdekret, die darüber ausgefertigte Urkunde, namentlich das Besoldungsdekret. S. Anstellung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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