Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Pfandgebers und des Pfandnehmers festlegt. Pfandnehmer ist die Bank. Pfandgeber ist der Kreditnehmer. Der Pfandvertrag wird von beiden Parteien unterschrieben. Im Pfandvertrag steht, dass der Kunde der Bank ein Pfand als Deckung für einen Kredit gegeben hat. Das Pfandrecht wird beschrieben, die Nachdeckung... Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A