
Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Vorratsbestände, wie z.B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige oder unfertige Leistungen sowie andere Waren, in der Bilanz als Vermögen ausweisen. Dazu ist es notwendig, dass alljährlich eine Inventur durchgeführt wird, um die Höhe bzw. den aktuellen Wert der Bestände sowie des Lagers festzust...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Vorratsbestände, wie z.B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige oder unfertige Leistungen sowie andere Waren, in der Bilanz als Vermögen ausweisen. Dazu ist es notwendig, dass alljährlich eine Inventur durchgeführt wird, um die Höhe bzw. den aktuellen Wert der Bestände sowie des Lagers festzust...
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Änderung des Vorrats an Erzeugnissen in einem Lager oder in der Produktion
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