[Kirche] - In der katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck Ordinarius nach Can. 134 § 1 CIC den Papst, die Diözesanbischöfe und andere Vorsteher einer Teilkirche sowie diejenigen, die in diesen allgemeine ordentliche ausführende Gewalt besitzen (Generalvikare, Bischofsvikare), wie auch jene Oberen klerikaler Ordensin...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ordinarius_(Kirche)

(lat. [M.]) ist der ordentliche Universitätsprofessor. Ursprünglich ist der o. anscheinend der Vorsitzende des Spruchkollegiums einer Fakultät. Auch nach Abschaffung dieser Einrichtung (1877- 9) bleibt der Name für den berufenen und zum ordentlichen Professor ernannten Gelehrten erhalten. Trier, J., De officio ordinarii, 1743; Savigny, F. v., G...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ordinarius der, im deutschen Hochschulwesen die traditionelle, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1976 übliche Amtsbezeichnung für den Inhaber eines planmäßigen Lehrstuhls (Ordinariats) an einer Universität, das heißt für den ordentlichen Professor in Unterscheidung zum außerplanmäßigen (außerord...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Lat. in der richtigen Ordnung. Ordinarius ist die Bezeichnung für einen ordentlichen Professor an einer Hochschule.
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https://www.lexexakt.de/glossar/ordinarius.php

Ordinarius (lat.), der "ordnungsmäßige" Richter in geistlichen Sachen, d. h. jeder wirkliche Bischof, insofern er im Umfang seiner Diözese die ordnungsmäßige Jurisdiktion ausübt; außerdem auf den Universitäten Bezeichnung jedes (ordentlichen) Professors, der in einem Lehrkörper einen der für die verschiedenen Disziplinen festges...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

lat. ordo = Reihe, Ordnung, Orden. Bezeichnung für einen ordentlichen Professor, Inhaber eines Lehrstuhls im Gegensatz zu einem Privatdozenten oder einem Honorarprofessor. Der Begriff ist somit auf die Verwaltung einer Hochschule bezogen und nicht auf einen akademischen Grad.
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/525b587e-b9e
(Bildungswesen) Inhaber eines Lehrstuhls.
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https://www.wissen.de//lexikon/ordinarius-bildungswesen
(Theologie) der Bischof einer Diözese oder der mit besonderer Vollmacht ausgestattete höchste Amtsträger eines kirchlichen Bezirks; ferner die höheren Oberen exemter klerikaler Orden und Kongregationen.
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https://www.wissen.de//lexikon/ordinarius-theologie
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