[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Anbringer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Anbringerinn, plur. die -en, eine Person, welche etwas anbringet, doch nur in der Bedeutung der Anzeige bey Gerichte oder bey einem Vorgesetzten.1. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1987