
ist das landesherrliche Kirchenregiment des evangelischen Kirchenrechts bis 1918.Erler, A., Kirchenrecht, 5. A. 1983
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Summepiskopat , die im Rahmen des Episkopalsystems seit dem 17. Jahrhundert dem evangelischen Landesherrn als dem Summus Episcopus (»obersten Bischof«) zugeschriebene oberste Jurisdiktionsgewalt zur Leitung der Kirche (Kirchenregiment); bestand in Deutschland bis 1918.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ein staatskirchenrechtliches System, in dem der Landesherr als summus episcopus („oberster Bischof“) bestimmte Rechte in der ihm untergeordneten Landeskirche innehatte. Der Summepiskopat bestand in den deutschen evangelischen Landeskirchen bis 1918.
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https://www.wissen.de//lexikon/summepiskopat
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