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Notverordnung Logo #42329Verordnung des Bundespräsidenten ohne besondere gesetzliche Grundlage. Ausnahmsweise ermächtigt Artikel 18 des Bundesverfassungsgesetzes den Bundespräsidenten, Notverordnungen zu erlassen, wenn der Nationalrat nicht zusammentreten kann oder durch höhere Gewalt in seiner Tätigkeit behindert ist. Das Notverordnungsrecht kann vom Bundespr�...
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Notverordnung Logo #42000 Als Notverordnung werden meist gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall bezeichnet. In vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungen sind solche Instrumente regulär vorgesehen. Sind sie dagegen nicht von der bestehenden Rechtsordnung gedeckt, handelt es sich um Rechtsbruch (Verfassungskrise). Im deutschen Sprachgebrauc...
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Notverordnung Logo #42015ist eine Verordnung mit Gesetzeskraft. Sie findet sich bereits im ausgehenden 18. Jh. (England 1766, Baden 1818, Württemberg 1819), danach sehr häufig beispielsweise auf Grund des deutschen Ermächtigungsgesetzes vom 4. 8. 1914 in der Zeit des Ersten Weltkrieges und auf Grund des Art. 48 II der Weimarer Reichsverfassung in der Weimarer Republik (...
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Notverordnung Logo #42134Notverordnung, gesetzesvertretende Verordnung, mit der die Regierung aufgrund verfassungsrechtlicher oder gesetzlicher Ermächtigung in Fällen besonderer Dringlichkeit oder bei akuten Notsituationen dem Gebiet der Gesetzgebung vorbehaltene Materien ohne vorherige Mitwirkung des Parlaments regeln kann...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Notverordnung Logo #42834Notverordnungen sind Verordnungen, die in Notstandssituationen ohne die sonst üblichen Voraussetzungen erlassen werden können. Das Grundgesetz kennt keine Notverordnungen, siehe aber unter Gesetzgebungsnotstand. Rechtsgeschichte Art. 48 Abs. 2 WRV regelte ein Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten. Dieses ermöglichte in der Krise der Weimare...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/notverordnung.php

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Notverordnung Logo #40010Die Notverordnung ist eine Rechtsverordnung mit gesetzvertretendem Charakter, die ohne Mitwirkung des Parlaments erlassen wird. Unter der Weimarer Verfassung konnte der Reichspräsident Notverordnungen erlassen. Der Bundespräsident hat nach dem Grundgesetz Deutschlands kein Notverordnungsrecht. Lediglich kann der Bundespräsident unter...
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/n/notverordnung.php

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Notverordnung Logo #42713gesetzesändernde Verordnung, zu deren Erlassung die Verfassung bestimmte Vollziehungsorgane (BundespräsidentIn, Landesregierung) in außergewöhnlichen Situationen zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit ermächtigt, wenn die gesetzgebenden Körperschaften (Nationalr...
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/N.shtml

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Notverordnung Logo #42295Notverordnung , s. Verordnung.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Notverordnung Logo #42871die von der Regierung anstelle des Parlaments ausgeübte Rechtsetzung (Verordnung anstelle eines Gesetzes). Auch demokratische Verfassungen sehen für den Fall des Notstands (Ausnahmezustand) ein solches Recht der Exekutive vor (z. B. Weimarer Verfassung, Art. 48), meist unter bestimmten Einschränkungen. Notstandsverfassung.
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