
Interesse an der Beibehaltung des status quo und an der Abwehr von Beeinträchtigungen bereits vorhandener Rechte und Rechtsgüter. Vor allem auf Schutz vor entsprechenden Vermögensdispositionen gerichtet. Ersatzfähig bei Vertrauen auf das Zustandekommen einer Verbindlichkeit, z.B. §§ 122, 179, oder bei Zustandekomme...
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