
Der Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei der Umwandlung eines Hauses in Eigentumswohnungen legt der teilende Eigentümer für jedes Sondereigentum fest, wie viele Miteigentumsanteile (MEA) dadurch repräsentiert werden. Meist...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Miteigentumsanteil

Deutsches Recht Vermögensanteil einer Person an dem gemeinschaftlichen Vermögen eines Grundstückes und nicht am Grundstück selbst.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Der Miteigentumsanteil beschreibt zu wie vielen Teilen einem Eigentümer eines Sondereigentums (Eigentumswohnung) das Gemeinschaftseigentum (alle Bestandteile des Gebäudes außer den Eigentumswohnungen) mitgehört. Damit stellt der Miteigentumsanteil einen Verteilschlüssel für Umlagen oder Beteiligungen dar. Ein gerechter Verteilschlüssel geht ...
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https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

english: co-ownership share; (residential) flat owner's share of common parts and of the land Nach der gesetzlichen Regelung ist jedes Wohnungs- oder Teileigentum untrennbar mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden (§ 1 Abs. 2 und 3 WEG). Das Sondereigentum kann ohne den zugehörigen Miteigentumsanteil weder veräußer...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Der Miteigentumsanteil beschreibt zu wie vielen Teilen einem Eigentümer eines Sondereigentums (Eigentumswohnung) das Gemeinschaftseigentum (alle Bestandteile des Gebäudes außer den Eigentumswohnungen) mitgehört. Damit stellt der Miteigentumsanteil einen Verteilschlüssel für Umlagen oder Beteiligunge...
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https://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/lexikon/miteigentum

Der Miteigentumsanteil ist der jeweilige Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einer Immobilie (z B Eigentumswohnung). Er wird in der Teilungserklärung festgelegt und in Tausendstel ausgedrückt.
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https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

MiteigentumsanteilJedes Wohnungs- oder Teileigentum ist nach der gesetzlichen Regelung untrennbar mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden. Ohne den zugehörigen Miteigentumsanteil kann Sondereigentum weder veräußert noch belastet werden. Die Größe bzw. Höhe des Miteigentumsanteil ist gese...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/miteigentumsanteil.php
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