[Achtung: Schreibweise von 1811] Leichtfertig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Eigentlich, eine leichte Bewegung habend, sich ohne Mühe, ohne Anstrengung schnell bewegend; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch im Niedersächsischen üblich ist. Ein leichtfertiger Gang, ein hurtiger, geschwinder Gang. Leic...
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Gesteigerte Form der Fahrlässigkeit, die Voraussetzung vieler Erfolgsqualifikationen und der Geldwäsche ist. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn der Täter handelte, obwohl sich ihm der tatbestandliche Erfolg geradezu aufdrängte und er diesen aus besonderer Gleichgültigkeit oder Unachtsamkeit außer Acht ließ. D...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

(Text von 1910) Leichtfertig
1). Mutwillig
2). Mutwillig (s. Art. 593).
Leichtfertig (eig. leicht, unbeschwert für die Fahrt, d. i. Bewegung; einer, der sich leicht bewegt) ist der, welcher bei allem, was er tut und treibt, keinerlei Bedenken hat und daher leicht gegen die hergebrachte Ordnung verstößt und s....
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(Text von 1910) Leichtfertig 1). Verbuhlt 2). Wir nennen ein Frauenzimmer, welches durch ein freies Betragen, durch seinen unschicklichen Anzug, durch seine leichtsinnigen Reden und Grundsätze und durch seine zu freien Mienen und Gebärden eine merkliche Verachtung der weiblichen Sittsamkeit offenbart, ein leichtfertiges
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(Text von 1910) Leichtfertig
1). Lose
2). Leichtfertig s. Art. 949.
Lose (von mhd.
lôs, frei, befreit, ungebunden, mit
Verliesen, verlieren, verderben verwandt, sowie mit gr.
lyô, befreien, und lat.
solvo, lösen) bezeichnet die ...
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