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Investitur Logo #42000 Investitur (von lat. vestire „bekleiden“) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit um die kirchliche Investitur, bzw. Einweisung von Klerikern, mündete im Investiturst...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Investitur

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Investitur Logo #42015ist im Mittelalter die förmliche, die unsichtbaren Rechtsvorstellungen (z. B. Eigentum, Lehen) äußerlich sichtbar machende Bekleidung mit einem Amt oder einem Recht. Ob sie germanischer Herkunft ist, ist zweifelhaft. Lat. vestire, investire im Sinne des Bekleidens mit einem (an sich unsichtbaren) Recht scheint eher aus der spätantiken Kirche zu...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Investitur Logo #42076Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die ûbertragung des Rechts, dieses zu nutzen. Damit verbunden war ein Treueeid und der Handgang, das Einlegen der gefalteten Hände in die of...
Gefunden auf https://relilex.de/

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Investitur Logo #42339 [Mittellateinisch, zu lateinisch investire, eigtl. "einkleiden"], nach römisch-katholischem Kirchenrecht die förmliche Einweisung in ein Kirchenamt (Benefizium). Weltlich-lehnsrechtlich der aus germanischen Rechtsvorstellungen kommende symbolische Akt der Übertragung vor allem von Lehen (vgl. Lehnswesen). [VoL...
Gefunden auf https://www.eckhart.de/index.htm?begriffe.htm

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Investitur Logo #42134Investitur: Die Handschrift aus dem 13. Jahrhundert zeigt die Einsetzung eines Abtes durch Otto I.... Investitur die, in karolingischer und ottonischer Zeit die ûbertragung eines Kirchenamtes; seit dem 13. Jahrhundert im Kirchenrecht der lateinischen (katholischen) Kirche Bezeichnung für die ihr fol...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Investitur Logo #42638Investitur (lat. "Einkleidung", "Einsetzung"): Einweisung in ein geistliches Amt, im Mittelalter besonders die feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt oder Übereignung weltlicher Besitzrechte.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

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Investitur Logo #42834Mit Investitur wird die Einführung in ein Besitzrecht oder ein Lehen bezeichnet. Siehe auch unter Investiturstreit.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/investitur.php

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Investitur Logo #42173Investitur (mlat. investitura = Einsetzung in den Besitz einer Sache oder in ein Amt; v. lat. investire = bekleiden [mit einem an sich unsichtbaren Recht]). Dem ma. Empfinden entsprach der Brauch, abstrakte Vorgänge durch symbolische Akte augenscheinlich darzustellen. So wurde etwa beim Besitzwechse...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Investitur Logo #42295Investitur (mittellat., "Einkleidung"), Verleihung namentlich eines Amtes oder des Eigentumsrechts an einem Grundstück; dann überhaupt s. v. w. Belehnung (s. Lehnswesen). Im katholischen Kirchenrecht ist Investiturrecht das Recht, die von den Gemeinden oder dem Klerus gewählten Bischöfe zu bestätigen und einzusetzen. Während in den ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Investitur Logo #42871(Geschichte) im Mittelalter die sinnbildliche Übergabe eines Lehens an den Vasallen oder die Übertragung der weltlichen Besitzrechte und geistlichen Befugnisse an einen Bischof oder Abt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/investitur-geschichte

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Investitur Logo #42871(Theologie) in der katholischen Kirche die Besitzeinweisung in eine niedere (z. B. Pfarr-)Pfründe; in der evangelischen Kirche feierliche gottesdienstliche Einführung eines Geistlichen in ein neues Amt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/investitur-theologie
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