
Investitur (von lat. vestire „bekleiden“) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit um die kirchliche Investitur, bzw. Einweisung von Klerikern, mündete im Investiturst...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Investitur

ist im Mittelalter die förmliche, die unsichtbaren Rechtsvorstellungen (z. B. Eigentum, Lehen) äußerlich sichtbar machende Bekleidung mit einem Amt oder einem Recht. Ob sie germanischer Herkunft ist, ist zweifelhaft. Lat. vestire, investire im Sinne des Bekleidens mit einem (an sich unsichtbaren) Recht scheint eher aus der spätantiken Kirche zu...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die ûbertragung des Rechts, dieses zu nutzen. Damit verbunden war ein Treueeid und der Handgang, das Einlegen der gefalteten Hände in die of...
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https://relilex.de/

[Mittellateinisch, zu lateinisch investire, eigtl. "einkleiden"], nach römisch-katholischem Kirchenrecht die förmliche Einweisung in ein Kirchenamt (Benefizium). Weltlich-lehnsrechtlich der aus germanischen Rechtsvorstellungen kommende symbolische Akt der Übertragung vor allem von Lehen (vgl. Lehnswesen). [VoL...
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https://www.eckhart.de/index.htm?begriffe.htm

Investitur: Die Handschrift aus dem 13. Jahrhundert zeigt die Einsetzung eines Abtes durch Otto I.... Investitur die, in karolingischer und ottonischer Zeit die ûbertragung eines Kirchenamtes; seit dem 13. Jahrhundert im Kirchenrecht der lateinischen (katholischen) Kirche Bezeichnung für die ihr fol...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Investitur (lat. "Einkleidung", "Einsetzung"): Einweisung in ein geistliches Amt, im Mittelalter besonders die feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt oder Übereignung weltlicher Besitzrechte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

Mit Investitur wird die Einführung in ein Besitzrecht oder ein Lehen bezeichnet. Siehe auch unter Investiturstreit.
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https://www.lexexakt.de/glossar/investitur.php

Investitur (mlat. investitura = Einsetzung in den Besitz einer Sache oder in ein Amt; v. lat. investire = bekleiden [mit einem an sich unsichtbaren Recht]). Dem ma. Empfinden entsprach der Brauch, abstrakte Vorgänge durch symbolische Akte augenscheinlich darzustellen. So wurde etwa beim Besitzwechse...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Investitur (mittellat., "Einkleidung"), Verleihung namentlich eines Amtes oder des Eigentumsrechts an einem Grundstück; dann überhaupt s. v. w. Belehnung (s. Lehnswesen). Im katholischen Kirchenrecht ist Investiturrecht das Recht, die von den Gemeinden oder dem Klerus gewählten Bischöfe zu bestätigen und einzusetzen. Während in den ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Geschichte) im Mittelalter die sinnbildliche Übergabe eines Lehens an den Vasallen oder die Übertragung der weltlichen Besitzrechte und geistlichen Befugnisse an einen Bischof oder Abt.
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https://www.wissen.de//lexikon/investitur-geschichte
(Theologie) in der katholischen Kirche die Besitzeinweisung in eine niedere (z. B. Pfarr-)Pfründe; in der evangelischen Kirche feierliche gottesdienstliche Einführung eines Geistlichen in ein neues Amt.
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https://www.wissen.de//lexikon/investitur-theologie
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