[Achtung: Schreibweise von 1811] Hinterlegen, verb. reg. act. eigentlich zurück legen; doch nur noch in engerer Bedeutung, bey jemanden verwahrlich niederlegen, ihm in Verwahrung geben, deponiren, niederlegen; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten ist, wo ein hinterlegtes Gut oder eine Hinterlage, ein Depo...
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Reparatur einer beschädigten Marke durch rückseitiges Aufkleben eines ähnlichen Papierstückes in entsprechender Größe
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Bezeichnung für die Reparatur einer beschädigten Marke durch rückseitiges Aufkleben (Hinterlegen) eines ähnlichen Papier(stückchens).
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