
Halal ({arS|حلال|d=ḥalāl}) – deutsch-umgangssprachlich Hellal – ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Taten, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Sie stehen zwischen haram ({ar|حرام}), verbotenen, und fard ({ar|فرض}), pflichtmäßi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Halal

Mit dem Begriff `Halal' (arabisch `rein, erlaubt') werden im Islam alle Dinge und Handlungen belegt, die `rein' und daher erlaubt und zulässig sind. Analog wird die Bezeichnung `Halal' auch für die Bewertung von - im Sinne der Speisevorschriften des Koran und der Sunna `reinen' - Nahrungsmitteln verwendet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42560

Erlaubtes (nach dem islamischen Recht); das Gegenteil von Haram; legitim, rechtsmäßig
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42599

im Islam das (von Gott) Erlaubte bzw. nicht mit Unreinem in Kontakt Gekommene, im Gegensatz zum religiös und gesetzlich Verbotenen („Haram“). Der Koran bezieht das Halal (z. B. Suren 2, 29; 31, 20; 45, 13) auf alles, was von Gott für den Menschen zu seinem Gebrauch und Nutzen erschaffen wurde, doch wird es im All...
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