Gleichwertiges Parteivorbringen Bedeutung

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gleichwertiges Parteivorbringen

gleichwertiges Parteivorbringen Logo #42834Von gleichwertigem Parteivorbringen spricht man, wenn der Beklagte im Zivilprozess zwar die Begründung des Anspruch des Klägers bestreitet, aber gleichzeitig Tatsachen vorträgt, die den Anspruch auf eine andere Begründung stützen. Nach der h.M. in der Literatur kann das Gericht in einem solchen Fall der Klage ohne Beweisaufnahme stattgeben. De...
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