[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gebrechen, des -s, plur. ut nom. sing von dem vorigen Zeitworte. 1) Der Zustand, da eine Sache mangelt, oder fehlet; doch nur noch im Oberdeutschen und ohne Plural. Das Gebrechen an Lebensmitteln Gebrechen am Gelde leiden. 2) Ein jeder Mangel der...
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Gebrechen , Fehler oder Mängel des Körpers, wodurch dessen Kraft und Gewandtheit vermindert und der Mensch in gewissem Grad zu Geschäftsverrichtungen untüchtig wird; im Rechtswesen jedes körperliche ûbel, insofern es auf die Handlungsunfähigkeit einer Person von Einfluß ist. Sittliches G., s. v. w. Sünde, Laster.
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(Text von 1910) Fehler
1). Mangel
2). Gebrechen
3). Vgl. Art. 557.
Mangel ist die Abwesenheit von etwas Nötigem oder Gutem (negativ),
Fehler hingegen die einem Dinge anhaftende Unvollkommenheit (positiv). Eine Mühle geht nicht, wenn sie einen
Mangel an Wasser hat; sie würde aber auch nicht g...
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(Text von 1910) Fehlen
1). Mangeln
2). Gebrechen
3). Entstehen
4). Abgehen
5). Das
fehlt (mhd.
vælen, aus fr.
faillir, fehlen, verfehlen, täuschen, it.
fallire, mlat.
fallire, auf lat.
fallere oder vielmehr auf das Pass.
falli zurückgehend, a...
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