Gebäudesteuer . Die G. tritt in dreifacher Gestalt auf. Dieselbe kann sein eine Ertragssteuer (G. im engern Sinn, Gebäudezinssteuer, Hauszinssteuer), eine Aufwandsteuer (Wohnungssteuer, Wohnsteuer, Mietsteuer, Haussteuer) oder eine Einkommensteuer. Häufig trägt sie einen gemischten Charakter, indem sie sowohl als Ertrags- wie auch als Aufwandst... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html