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Frachtbrief

Frachtbrief Logo #42000 Ein Frachtbrief (engl. waybill) ist ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach dem Handelsgesetzbuch ({§|407|hgb|juris} HGB), das der die Güter begleitende Frachtführer mit sich führt. Der Frachtbrief weist den Frachtführer als Besitzer des Gutes, die Inhaber der Kopien des Frachtbriefes als Eigentümer und Verfrachter beziehungswe...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Frachtbrief

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Frachtbrief Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Frachtbrief, des -es, plur. die -e. 1) Ein Zettel, welcher dem Fuhrmanne oder Schiffer mitgegeben wird, und worauf der Nahme des Versenders der Fracht, dessen, an den sie gerichtet ist, des Fuhrmannes oder Schiffers, der sie verführet, das Gewicht, das bedungene Frachtgeld u.s.f. verzei....
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2421

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Frachtbrief Logo #42090ist die Beweisurkunde über den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrages (§ 426 HGB); er ist vom Absender auszustellen. Der F. ist kein Wertpapier und vom Ladeschein zu unterscheiden. Beim Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen muss jede Sendung von einem F. begleitet sein (§ 10 der Kraftverkehrsor...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Frachtbrief.htm

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Frachtbrief Logo #42072Urkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages. Der Absender des Frachtgutes hat dem Frachtführer auf Verlangen einen Frachtbrief auszustellen. Ein genereller Frachtbriefzwang besteht nicht. Statt eines Frachtbriefes werden häufig auch Lieferscheine oder Ladelisten verwendet. Wird ein ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Frachtbrief Logo #40102Vom Absender ausgestelltes Begleitpapier von Waren.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Frachtbrief Logo #42065ist eine Urkunde, die vom Absender eines Gutes für den Frachtführer ausgestellt wird (§ 426 HGB). Sie bestätigt den Frachtvertrag. Unterschied: Ladeschein. Das Frachtbriefdoppel kommt im Eisenbahnfrachtverkehr vor, wird von der Güterabfertigung gestempelt und beschränkt die Verfügungsmöglichkeiten d...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Frachtbrief Logo #42134Frachtbrief, Urkunde, aus der sich beweiskräftig Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages ergeben; aufgrund des Frachtbriefes wird vermutet, dass das Frachtgut bei ûbernahme äußerlich in gutem Zustand war. Ausstellung kann vom Frachtführer gefordert werden (§ 408 HGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Frachtbrief Logo #42719Vertrag über die Beförderung von Gütern. Im Gegensatz zum Konnossement kein Wertpapier.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Frachtbrief Logo #40050ist die Beweisurkunde über den Abschluß und den Inhalt des Frachtvertrages (§ 426 HGB); er ist vom Absender auszustellen. Der F. ist kein Wertpapier und vom Ladeschein zu unterscheiden. Beim Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen muß jede Sendung von einem F. begleitet sein (§ 10 der Kraftverkehrsordnung – KVO – für den Kfz-Güterfer...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Frachtbrief.html

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Frachtbrief Logo #42834Mit Frachtbrief wird ein Nachweis über den Abschluss eines Frachtvertrages zwischen Absender und Frachtführer und die Übergabe des zu transportierenden Gutes an den Frachtführer bezeichnet (§ 408 HGB). Der Frachtbrief ist, im Gegensatz zum Ladeschein, kein Wertpapier, beweist aber, widerleglich, oben genannte Umstände (§ 409 HGB). Ein Exempl...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/frachtbrief.php

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Frachtbrief Logo #42061vom Absender ausgestellte Warenbegleitpapiere (engl. waybill)
Gefunden auf https://www.logistik-lexikon.de/

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Frachtbrief Logo #42709(Betrieb und Produktion) Ein Frachtbrief ist eine Erklärung über die Art und den Wert von Waren, die transportiert werden, insbesondere per Schiff, mit den dazugehörigen Transportbedingungen. Der Frachtbrief wird vom Verfrachter oder Spediteur ausgestellt und dient als Vertrag zwischen dem Besitzer der...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/1619/frachtbrief/

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Frachtbrief Logo #42295Frachtbrief , s. Fracht.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Frachtbrief Logo #42145s. Fracht.
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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Frachtbrief Logo #42880ist eine Urkunde, die vom Absender eines Gutes für den Frachtführer ausgestellt wird (§ 426 HGB). Sie bestätigt den Frachtvertrag . Unterschied: Ladeschein . Das Frachtbriefdoppel kommt im Eisenbahnfrachtverkehr vor, wird von der Güterabfertigung gestempelt und beschränkt die Verfügungsmöglichkeiten des Absenders nach Auslieferung .
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/frachtbrief/frachtbrief.htm

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Frachtbrief Logo #42871einseitige schriftliche Erklärung des Absenders über den Inhalt eines mit dem Frachtführer vereinbarten Frachtvertrags ; kein Wertpapier. Der Frachtbrief begleitet das Frachtgut auf dem Transport und wird dem Empfänger mit der Sendung ausgehändigt.
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