
Ein Frachtbrief (engl. waybill) ist ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach dem Handelsgesetzbuch ({§|407|hgb|juris} HGB), das der die Güter begleitende Frachtführer mit sich führt. Der Frachtbrief weist den Frachtführer als Besitzer des Gutes, die Inhaber der Kopien des Frachtbriefes als Eigentümer und Verfrachter beziehungswe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Frachtbrief
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Frachtbrief, des -es, plur. die -e. 1) Ein Zettel, welcher dem Fuhrmanne oder Schiffer mitgegeben wird, und worauf der Nahme des Versenders der Fracht, dessen, an den sie gerichtet ist, des Fuhrmannes oder Schiffers, der sie verführet, das Gewicht, das bedungene Frachtgeld u.s.f. verzei....
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2421

ist die Beweisurkunde über den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrages (§ 426 HGB); er ist vom Absender auszustellen. Der F. ist kein Wertpapier und vom Ladeschein zu unterscheiden. Beim Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen muss jede Sendung von einem F. begleitet sein (§ 10 der Kraftverkehrsor...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Frachtbrief.htm

Urkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages. Der Absender des Frachtgutes hat dem Frachtführer auf Verlangen einen Frachtbrief auszustellen. Ein genereller Frachtbriefzwang besteht nicht. Statt eines Frachtbriefes werden häufig auch Lieferscheine oder Ladelisten verwendet. Wird ein ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Vom Absender ausgestelltes Begleitpapier von Waren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

ist eine Urkunde, die vom Absender eines Gutes für den Frachtführer ausgestellt wird (§ 426 HGB). Sie bestätigt den Frachtvertrag. Unterschied: Ladeschein. Das Frachtbriefdoppel kommt im Eisenbahnfrachtverkehr vor, wird von der Güterabfertigung gestempelt und beschränkt die Verfügungsmöglichkeiten d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Frachtbrief, Urkunde, aus der sich beweiskräftig Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages ergeben; aufgrund des Frachtbriefes wird vermutet, dass das Frachtgut bei ûbernahme äußerlich in gutem Zustand war. Ausstellung kann vom Frachtführer gefordert werden (§ 408 HGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vertrag über die Beförderung von Gütern. Im Gegensatz zum Konnossement kein Wertpapier.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

ist die Beweisurkunde über den Abschluß und den Inhalt des Frachtvertrages (§ 426 HGB); er ist vom Absender auszustellen. Der F. ist kein Wertpapier und vom Ladeschein zu unterscheiden. Beim Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen muß jede Sendung von einem F. begleitet sein (§ 10 der Kraftverkehrsordnung – KVO – für den Kfz-Güterfer...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Frachtbrief.html

Mit Frachtbrief wird ein Nachweis über den Abschluss eines Frachtvertrages zwischen Absender und Frachtführer und die Übergabe des zu transportierenden Gutes an den Frachtführer bezeichnet (§ 408 HGB). Der Frachtbrief ist, im Gegensatz zum Ladeschein, kein Wertpapier, beweist aber, widerleglich, oben genannte Umstände (§ 409 HGB). Ein Exempl...
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https://www.lexexakt.de/glossar/frachtbrief.php

vom Absender ausgestellte Warenbegleitpapiere (engl. waybill)
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https://www.logistik-lexikon.de/
(Betrieb und Produktion) Ein Frachtbrief ist eine Erklärung über die Art und den Wert von Waren, die transportiert werden, insbesondere per Schiff, mit den dazugehörigen Transportbedingungen. Der Frachtbrief wird vom Verfrachter oder Spediteur ausgestellt und dient als Vertrag zwischen dem Besitzer der...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1619/frachtbrief/

Frachtbrief , s. Fracht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Fracht.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

ist eine Urkunde, die vom Absender eines Gutes für den Frachtführer ausgestellt wird (§ 426 HGB). Sie bestätigt den Frachtvertrag . Unterschied: Ladeschein . Das Frachtbriefdoppel kommt im Eisenbahnfrachtverkehr vor, wird von der Güterabfertigung gestempelt und beschränkt die Verfügungsmöglichkeiten des Absenders nach Auslieferung .
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/frachtbrief/frachtbrief.htm

einseitige schriftliche Erklärung des Absenders über den Inhalt eines mit dem Frachtführer vereinbarten Frachtvertrags ; kein Wertpapier. Der Frachtbrief begleitet das Frachtgut auf dem Transport und wird dem Empfänger mit der Sendung ausgehändigt.
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https://www.wissen.de//lexikon/frachtbrief
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