
Einmalige Bezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Zusammenhang stehen mit dessen Arbeitsleistung in dem Zeitraum, in dem er die Bezüge erhält. Beispiel: Weihnachtsgeld (wird i.d.R. im November ausgezahlt). Analog zu den einmaligen Bezügen gibt es einmalige Abzüge.
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