[Grundrechte] - Ein Eingriff ist eine rechtfertigungsbedürftige Auswirkung einer staatlichen Maßnahme auf das Schutzgut eines Grundrechts und ist damit die zweite Stufe einer Grundrechtsprüfung. Das Bundesverfassungsgericht spricht innerhalb der deutschen Grundrechtsdogmatik insoweit von einem Eingriff in den eröffneten... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriff_(Grundrechte)
(Naturschutzrecht, Deutschland) Definiert in § 14 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz: Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähi... Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm