
Eingriffsverwaltung bezeichnet Handlungen der öffentlichen Verwaltung, die dem Bürger ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgeben und damit in sein Recht, nach seinem Belieben zu handeln oder nicht zu handeln, eingreifen. Eingriffsverwaltung ist die klassische Handlungsform der Gefahrenabwehr. Der Begriff wird in der Regel jedoch nicht zur Charakt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffsverwaltung

ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, welcher in die Rechte (z. B. Freiheit, Eigentum) des Untertanen bzw. Staatsbürgers eingreift. Er ist der Kernbestand der Verwaltung, dem seit dem 19. Jh. die Leistungsverwaltung gegenübertritt.
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Eingriffsverwaltung, Bezeichnung für die Bereiche der staatlichen Exekutive, die durch Ge- oder Verbote oder durch die Festlegung von Pflichten und Beschränkungen in Freiheitsrechte des Einzelnen »eingreifen« (z. B. im Polizeirecht), im Unterschied zur Leistungsverwaltung (z. B. im S...
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Mit Eingriffsverwaltung wird der Teil der öffentlichen Verwaltung bezeichnet, der hoheitlich in die Rechts- und Freiheitssphäre der Bürger eingreift. Zur Eingriffsverwaltung gehören z.B. die Gefahrenabwehrbehörden. Der Gegenbegriff ist die Leistungsverwaltung.
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