
Auf der linken Seite des Blattes der ElsterLohnbescheinigung ist eine eTIN-Nummer zu finden, die von dem Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung mit anzugeben ist. So erfolgt eine Zuordnung der elektronisch übermittelten Beträge zur Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer.
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