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Duplik

Duplik Logo #42000 Duplik nennt man im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten, mit der er Tatsachen vorträgt, die die Replik des Klägers entkräften sollen. Sie ist die zweite Phase des Verteidigungsvorbringens des Beklagten. Die Duplik unterliegt den allgemeinen Vorschriften über das Parteivorbringen. == Reihenfolge == Im zivilrechtlichen Klageverfahren ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Duplik

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Duplik Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Duplik, plur. die -en, aus dem Latein. Duplica, in den Gerichten, eine Schrift, welche zur Ablehnung oder Widerlegung der Replik eingebracht wird Daher Dupliciren, auf die Replik antworten.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_1_1252

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Duplik Logo #42134Duplik die, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Duplik Logo #42834Siehe unter Replik/Duplik/Triplik.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/duplik.php

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Duplik Logo #42295Duplik (neulat.), im Prozeß eine Behauptung, welche die Replik des Klägers entkräften soll. Wie die Einrede der Klage und die Replik der Einrede, so wird die D. der Replik entgegengesetzt, oder mit andern Worten, die D. ist eine Einrede auf die Replik. Im frühern Prozeßrecht bezeichnete man mit D. überhaupt den vierten Schriftsatz im ersten V...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Duplik Logo #42871Gegenantwort; im Prozess Erwiderung des Beklagten auf eine Entgegnung ( Replik ) des Klägers.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/duplik
Keine exakte Übereinkunft gefunden.