
Duplik nennt man im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten, mit der er Tatsachen vorträgt, die die Replik des Klägers entkräften sollen. Sie ist die zweite Phase des Verteidigungsvorbringens des Beklagten. Die Duplik unterliegt den allgemeinen Vorschriften über das Parteivorbringen. == Reihenfolge == Im zivilrechtlichen Klageverfahren ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Duplik
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Duplik, plur. die -en, aus dem Latein. Duplica, in den Gerichten, eine Schrift, welche zur Ablehnung oder Widerlegung der Replik eingebracht wird Daher Dupliciren, auf die Replik antworten.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_1_1252

Duplik die, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe unter Replik/Duplik/Triplik.
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https://www.lexexakt.de/glossar/duplik.php

Duplik (neulat.), im Prozeß eine Behauptung, welche die Replik des Klägers entkräften soll. Wie die Einrede der Klage und die Replik der Einrede, so wird die D. der Replik entgegengesetzt, oder mit andern Worten, die D. ist eine Einrede auf die Replik. Im frühern Prozeßrecht bezeichnete man mit D. überhaupt den vierten Schriftsatz im ersten V...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Gegenantwort; im Prozess Erwiderung des Beklagten auf eine Entgegnung ( Replik ) des Klägers.
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https://www.wissen.de//lexikon/duplik
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