
Doppelte Währungsangabe im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Angabe von Geldbeträgen sowohl in Schilling/Groschen (im folgenden: Schillingbetrag) als auch in Euro/Cent (im folgenden: Eurobetrag) entsprechend dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Abs. 4 erster Satz des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Kurs (im folgende...
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