
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Bundesbürgschaften zur Absicherung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben in den neuen Bundesländern. Dabei handelt es sich um öffentliche Bürgschaften des Bundes unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften. Der Bund übernimmt in diesem Bürgschafts...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesbürgschaft

B. bezeichnet die Absicherung vor allem von Auslandsgeschäften dt. Unternehmen durch die Bundesregierung aufgrund politischer Risiken (z.B. Krieg, Zahlungsverbote) oder der Größe und des Umfangs des vereinbarten Geschäftes.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Bürgschaftsübernahme ( Bürgschaft ), auch Garantieübernahme ( Garantie ) des Bundes für Darlehen , die für Zwecke von besonderer wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Bedeutung von Banken oder sonstigen Kapitalsammelstellen gegeben werden und die sonst nicht ordnungsgemäß gesichert werden können. Bundesdeckung, Hermesdeckung.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bundesbuergschaft/bundesbuergschaf
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