[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. als ein Erbgut mittheilen, doch nur von vornehmen, wenigstens adeligen Personen, deren Geschlecht man auch einen Stamm zu nennen pfleget, für anerben. Einem etwas anstammen. Es ist ihm angestammet; welche Arten des Gebrauches doch im Hochdeutschen nicht so üblich sind, als d... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2649