
Durch Gesetz oder Verordnung (z.B. Aktenordnung) festgelegte Frist für die Aufbewahrung von Unterlagen innerhalb einer Behörde oder in einem Zwischenarchiv, die unabhängig von einer etwaigen zukünftigen Archivierung gültig sind.
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Eine Kommune hat die Pflicht Bücher und Belege für eine gewisse Zeit aufzubewahren. Der Jahresabschluss muss dauerhaft aufbewahrt werden, Bücher und Inventare sind 10 Jahre aufzubewahren, Belege sind über die Dauer von 6 Jahren aufzubewahren. Die Fristen beginnen grundsätzli...
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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