[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Urkunden belegen oder beweisen. Daher die Beurkundung.
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(Text von 1910) Erhärten
1). Beweisen
2). Erweisen
3). Belegen
4). Beurkunden
5). Die Wörter
erhärten, beweisen, erweisen beziehen sich auch auf allgemeine Wahrheiten; die beiden letzteren,
belegen, beurkunden, bloß auf Tatsachen.
Erhärten (eig.
hart machen) un...
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