
Das Alternat ist ein Begriff aus dem Vertragsvölkerrecht. == Bedeutung == Der Begriff stammt von dem lateinischen Verb alternare („abwechseln lassen“). Alternat bedeutet, dass in den jeweiligen Urschriften eines völkerrechtlichen Vertrages diejenige Vertragspartei zuerst genannt wird, für die die jeweilige Urschrift bestimmt ist. Alternat b...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Alternat

Alternat das, Regel, dass bei Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge jeder Staat in der für ihn bestimmten Ausfertigung zuerst genannt wird und unterschreibt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- [das; lateinisch, `Wechsel`] die im Völkerrecht übliche Regelung, dass bei der Veröffentlichung von Verträgen, Erklärungen u. Ä. jeder Staat dem Text in seiner Sprache und der Unterschrift seines Vertreters den Vorrang gibt (links vor rechts, oben vor un...
- Al¦ter¦nat [n. -s; nur Sg.; bei Staatsverträgen] Wechsel in der Aufzähl...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Alternat (neulat.), diplomatischer Gebrauch, wonach im Range gleichstehende Mächte in Verträgen etc. in abwechselnder Reihenfolge aufgeführt werden.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
die im Völkerrecht übliche Regelung, dass bei der Veröffentlichung von Verträgen, Erklärungen u. Ä. jeder Staat dem Text in seiner Sprache und der Unterschrift seines Vertreters den Vorrang gibt (links vor rechts, oben vor unten).
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