
ist das Recht eines Menschen, einem anderen Menschen zum Zweck der Erziehung ein schmerzliches Übel zuzufügen. In frühen Zeiten steht vor allem dem Hausvater in weitem Umfang ein Z. zu. Das Z. des Ehemannes gegenüber der Ehefrau verschwindet im 19. Jh. (Preußen 28. 2. 1812), das Z. der Eltern gegenüber den Kindern ist noch durch das deutsche ...
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Züchtigungsrecht, das früher gewohnheitsrechtlich anerkannte Recht der Personensorgeberechtigten auf maßvolle körperliche Züchtigung des ihrer Erziehung anvertrauten Kindes. Im geltenden Familienrecht stellen Züchtigungsrecht oder Zuchtmittel überkommene Begriffe dar. Nach dem durch Gesetz vom 2. 11...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die früher den Inhabern der elterlichen Sorge zustehende Befugnis, den ihrer Erziehung anvertrauten Kindern zu Erziehungszwecken Züchtigungen zuzufügen. Das Züchtigungsrecht war lange Zeit sehr umstritten und wurde vom Gesetzgeber nach und nach relativiert. So waren entwürdigende und das gebotene Maß überschreitende Erziehungsmaßnahmen...
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