(juristisch) Eine Sonderform des befristeten Untermietvertrags, bei dem ein Gebäude, eine Gebäudeeinheit oder ein Raum während der längerfristigen Abwesenheit des Nutzers einem Dritten gegen Zahlung eines Geldbetrages überlassen wird.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
(überbrückende Vermietung) Ein regelhaft kurzläufiger Mietvertrag, der abgeschlossen wird, um die Zeit zwischen dem Auszug eines Mieters und dem Einzug eines vergleichbare Mieten zahlenden Nutzers einnahmewirksam zu überbrücken.
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