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Kreditwesengesetz Logo #42000 Als Kreditwesengesetz (KWG) wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Institute und Institutsgruppen. Institute sind Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen. Hauptzwecke des KWG sind: == Erfassung von Risiken == Das KWG und ergänzende Verordnungen (Solva...
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Kreditwesengesetz Logo #42222ûberall wo Menschen Handel betreiben, muss der Staat, in gewissem Rahmen, für die rechtlichen Grundlagen sorgen - sonst sind chaotische Zustände vorprogrammiert. Wie man an der Bankenkrise der Jahre 2007 und 2008 gut erkennen kann, ist es dabei besonders die Finanzwirtschaft, die einer besonders sta...
Gefunden auf https://lexikon.kredit-optimal.de/2009/01/das-kreditwesengesetz.html

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Kreditwesengesetz Logo #40020Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtkräftig ist das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes...
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Kreditwesengesetz Logo #420651931 erstmals gefasstes Gesetz zur staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute. Die jetzige Grundfassung stammt von 1962 und wurde bis jetzt in 6 Novellen, zuletzt 1997, geändert. Das Gesetz hat folgende Zielsetzungen: Schutz der Funktionsfähigkeit des Kreditwesens Laufende Aufsicht über die Geschäfts...
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Kreditwesengesetz Logo #42065(KWG) Das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz, kurz: KWG) enthält die rechtlichen Vorschriften für die Arbeit und den Betrieb von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und Finanzunternehmen. Das KWG regelt die Rechte und Pflich...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Kreditwesengesetz Logo #42134Kreditwesengesetz, Abkürzung KWG Gesetz über das Kreditwesen, Gesetz, das die Struktur der Kreditinstitute und die Bankenaufsicht regelt. Der Hauptzweck ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens sowie der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten durch Vor...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Kreditwesengesetz Logo #42340(KWG) Fällt unter das deutsche Bankrecht und regelt die Eigenschaften und Rechte der Kreditinstitute. Hierdurch sollen der Gläubigerschutz von Banken und die Sicherung beziehungsweise Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft gewahrt werden. Dazu werden die Risikoerfassung, Anzeigenpflichten, Einflussmöglichkeiten d...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42340

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Kreditwesengesetz Logo #42042Das Kreditwesengesetz (= KWG) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die jeweilige aktuelle Fassung kann auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= BaFin) eingesehen werden.
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Kreditwesengesetz Logo #42121Hinter der Bezeichnung des Kreditwesengesetzes versteckt sich das Gesetz über das Kreditwesen, welches im Jahr 1961 in der Grundfassung verabschiedet wurde und aktuell in der Fassung vom 09.09.1998 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wird die Struktur der Kreditinstitute und der Bankenaufs...
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Kreditwesengesetz Logo #42709(Börse & Finanzen) Das Kreditwesengesetz enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten, sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des KWG ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. © Deutsches Derivate Institut
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Kreditwesengesetz Logo #42880(KWG) Das Gesetz über das Kreditwesen ( Kreditwesengesetz , kurz: KWG) enthält die rechtlichen Vorschriften für die Arbeit und den Betrieb von Kreditinstitute n, Finanzdienstleistungsinstitut en, Finanzholding- Gesellschaft en und Finanzunternehmen . Das KWG regelt die Rechte und Pflichten des Bundesaufsichtsamtes fiir das K...
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Kreditwesengesetz Logo #428801931 erstmals gefasstes Gesetz zur staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute . Die jetzige Grundfassung stammt von 1962 und wurde bis jetzt in 6 Novellen, zuletzt 1997, geändert. Das Gesetz hat folgende Zielsetzungen: Schutz der Funktionsfähigkeit des Kreditwesens Laufende Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Banken Vorbeugende Gefahren.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kreditwesengesetz/kreditwesengeset
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