[Achtung: Schreibweise von 1811] adv. richtiger, zwey Mahl, zu zwey verschiedenen Mahlen. Aber zweymahlig, weil hier gemeinschaftliche Biegungssylben sind, zu zwey verschiedenen Mahlen geschehend. Ein zweymahliges Versprechen S. a... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1494