
Der Begriff Zweckbindung wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Generell bedeutet Zweckbindung, dass bestimmte Geldmittel (oder andere Dinge) nur zu definierten Zwecken eingesetzt werden dürfen. Hier einige Beispiele: == Haushaltsrecht == Die Zweckbindung in öffentlichen Haushalten ist seit Januar 1974 als Ausnahmeregelung zum allg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweckbindung

Vormerkung von Haushaltsmitteln zur Verwendung in Organisationseinheit(en) oder Planstelle(n).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Zweckbindung, die Festlegung von Teilen der öffentlichen Einnahmen für bestimmte Aufgaben beziehungsweise Ausgaben; stellt eine Abweichung vom Nonaffektationsprinzip dar. In Deutschland gibt es eine Zweckbindung v. a. bei der Mineralöl-, der Feuerschutz- sowie bei den meisten Quasisteuern.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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