
Als Zwangslizenz wird eine staatlich angeordnete Beschränkung der Wirkung eines Schutzrechts bezeichnet. Eine solche Beschränkung hat zur Folge, dass der Eigentümer des Schutzrechts seine daraus entstehenden Vorrechte nicht oder nur eingeschränkt geltend machen kann. == Gesetzliche Grundlagen == Im deutschen Patentgesetz in seiner Fassung von ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangslizenz

ist eine ohne oder gegen den Willen des Urhebers, des Inhabers eines Patents oder Gebrauchsmusters eingeräumte Befugnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster in bestimmter Weise zu nutzen (§ 61 UrhG, § 24 PatG, § 20 GebrMG). Die gesetzlichen Voraussetzungen sind...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zwangslizenz.htm

Zwangslizenz, Patentrecht: die Erteilung der Befugnis zur Benutzung einer Erfindung gegen den Willen des Erfinders durch das Patentamt aufgrund der Klage eines Interessenten; Voraussetzungen sind u. a. öffentliches Interesse an der Erlaubnis und angemessene Vergütung. Zwangslizenzen sind auch im Urh...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

von einer staatlichen Behörde an Stelle des Berechtigten erteilte Erlaubnis zur Benutzung eines Urheberrechts oder gewerblichen Schutzrechts (§ 24 Patentgesetz).
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https://www.wissen.de//lexikon/zwangslizenz
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