[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zwangbrief, des -es, plur. die -e, in den Rechten, einiger Gegenden, ein Befehl, die gerichtlichen Acten dem Appellanten bey Strafe abfolgen zu lassen, Litterae compulsoriales. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1421