
Sparerfreibetrag war ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuergesetz. Der Sparerfreibetrag bezeichnete für die Jahre 1975 bis 2008 den Betrag, bis zu dessen Höhe die Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei waren. Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt. == Def...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sparerfreibetrag

Maximale Höhe der gesamten steuerfreien Einkünfte aus Kapitalvermögen. English: Tax-free savings allowance
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Der Sparerfreibetrag beträgt bei Alleinstehenden 3.100 DM und bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, 6.200 DM. Liegt die Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividende, Zinsen) unter diesen Freibeträgen, so sind sie einkommensteuerfrei.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Ab dem 1.1.2007 steht zur Freistellung von Kapitalerträgen nur noch ein Sparerfreibetrag von 750 € zur Verfügung. Noch bis zum 31.12.2006 gilt ein Freibetrag von 1.370 € (bis zum 31.12.2003: 1.550 €). Verheiratete, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den dop...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Dividenden und Zinseinkünfte eines Jahres bleiben steuerfrei, solange der Sparerfreibetrag von 750 / 1500 Euro (Ledige / Verheiratete) nicht ausgeschöpft wurde (gültig seit 1. Januar 2007).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Seit dem 01.01.2007 beträgt der Sparerfreibetrag 801 Euro inkl. Werbungskostenpauschale (bis zum 31.12.2006 betrug er 1.421 Euro). Verheiratete, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den doppelten Betrag, somit 1602 Euro (bis zum 31.12.2006 2842 Euro) nutzen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Sparerfreibetrag, im Einkommensteuerrecht Freibetrag bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Absatz 4 EStG): seit 2004 1 370 € (2 740 € für Verheiratete); dazu kann ohne Nachweis ein pauschaler Werbungskostenabzug von 51 € (102 €) geltend gemacht werden (Kapitalertragsteu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Nach dem deutschen Recht müssen Erträge aus Kapitalanlagen versteuert werden. Wer nur geringe Kapitaleinkünfte aufzuweisen hat, wird durch den so genannten Sparerfreibetrag entlastet. Bis zu einer bestimmten Grenze bleiben Kapitalerträge von der Steuer befreit.Der Sparerfreibetrag liegt bei 750 Euro für Alleinstehende und bei 1.500 Euro für E...
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https://www.finanzvergleich.de/tagesgeld/sparerfreibetrag.html

Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Zinsen und Dividenden bleiben 2009 bis zu einer Höhe von 750 Euro bei Ledigen und 1.500 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Hinzu kommt der Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalvermögen in Höhe von 51 Euro bei Ledigen und 102 Euro bei Verheirateten. A...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Sparerfreibetrag.html

Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag von 3.000 DM sowie ein Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM zu. Bei Zusammenveranlagten verdoppeln sich diese Beträge. Bis zu der jeweiligen Höchstgrenze von 3.100/6.200 DM kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.Quelle: bvi
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Sparerfreibetrag.html
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