
ist die Zuständigkeit zur Bestimmung (bzw. Änderung) der Zuständigkeit. Sie wird 1848 bereits dem zu gründenden Deutschen Reich zugewiesen. 1873 wirkt sie sich zugunsten der Schaffung eines Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) aus.Lit.: Köbler, DRG 195
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Kompetenz-Kompetenz ist die Befugnis eines staatlichen Organs (z.B. Gerichts) im Streitfall über die eigene Zuständigkeit verbindlich entscheiden zu können. Weiterhin wird mit Kompetenzkompetenz die Möglichkeit des Bundes bezeichnet, sich durch Verfassungsänderungen gegenüber den Ländern weitere Kompetenzen einräumen zu können.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kompetenzkompetenz.php
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