[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. von dem vorigen Worte, so fern es ehedem den Besitzstand bedeutete, gehörend, jemandes Eigenthum ausmachend. Das Gut ist einem Fremden zuständig, gehöret einem Fremden. Daher die Zuständigkeit, welches doch im Oberdeutschen üblicher ist, als im Hochdeutschen, was einem zuste...
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(Text von 1910) Kompetent
1). Zuständig
2). Befugt
3). Kompetent (von lat.
competens, d. h. in der mittellat. Sprache des Rechts: zuständig, gebührlich, von lat.
competere, zusammentreffen, gemeinsam erstreben) bezeichnet das, was in einem Geschäfts- oder Aufsichtsbezirk zusammentrifft und ...
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