
Die Zurechnungszeit ist ein Begriff der Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. == Definition == Die Zurechnungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit. Sie gehört zu den beitragsfreien Zeiten. Sie bezeichnet eine Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder bei einer Rente wegen Todes den vom Versicherten zurückgelegten rentenrechtli...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Zurechnungszeit

Wenn ein Versicherter vor Vollendung des 60. Lebensjahres teilweise bzw. voll erwerbsgemindert wird oder verstirbt, wird ihm oder seinen Hinterbliebenen eine besondere Hilfe insofern zuteil, als bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Vollendung des 60. Lebensjahres feh...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, werden Ihnen Zurechnungszeiten angerechnet. Zurechnungszeit ist die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Zurechnungszeit, gesetzliche Rentenversicherung: bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder wegen Todes die Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und (seit 1. 1. 1992) des 60. Lebensjahres des Versicherten, die den anrechnungsfähigen Versicherungsjahren entsprechend der gesetzlichen Vorschr...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.