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Grenzbaum

Grenzbaum Logo #42000 Grenzbaum ist ein Begriff aus dem deutschen Sachen- bzw. Nachbarrecht. Gesetzlich normiert ist dieser Begriff in {§|923|bgb|juris} BGB. Es handelt sich hier um einen Baum oder Strauch, der auf der Grenze von zwei Grundstücken steht. Solange der Baum (Strauch) steht, gehören die Früchte des Baums (Strauchs) den Grundstückseigentümern zu gleic...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzbaum

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Grenzbaum Logo #40051english: boundary tree Ein Baum, der von Beginn an oder im Laufe der Zeit durch sein Wachstum die Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück überschreitet ist ein Grenzbaum. Maßgeblich für diese Feststellung ist die Stelle des Baumes, an der er aus dem Boden tritt. Der Baum, der in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist, wird zu...
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

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Grenzbaum Logo #42834Von einem Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB sprich man, wenn der Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird. Jedem Besitzer gehört dann entsprechend der Teil der auf seiner Seite des Grundstückes steht (vertikal geteiltes Eigentum). Der Grundstückeigentümer ist für seinen Baumteil in demselben U...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/grenzbaum.php
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