
Die Zurechnung (imputatio) im rechtlichen Sinne ist ein anspruchsvolles Konzept, welches nicht alle Rechtsordnungen haben. Im Zivilrecht gibt es Zurechnung für Kenntnis (bzw. Wissen), für Willenserklärungen, für Verschulden und für Verhalten. Das bedeutet, die z. B. Kenntnis (oder die Willenserklärungen oder das Verschulden oder das Verhalte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zurechnung

Zurechnung ist der steuerliche Begriff für Bilanzierung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42507

Zurechnung (Imputatio), das Urteil über das Verhältnis einer Thatsache zu ihrem Urheber oder die Annahme, daß eine Person als Ursache einer That betrachtet werden müsse. Die Z. ist eine bloß thatsächliche oder faktische (imputatio facti, Z. zur That), wenn z. B. jemand den Tod eines Menschen bewirkt hat, oder eine rechtliche (i. juridica, i. ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1930) Zurechnung. 'Die eigentliche Moralität der Handlungen (Verdienst und Schuld) bleibt uns ..., selbst die unseres eigenen Verhaltens, gänzlich verborgen.' 'Unsere Zurechnungen können nur auf den empirischen Charakter bezogen werden. Wieviel aber davon reine Wirkung der Freiheit, wieviel der bloßen Nat...
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https://www.textlog.de/33306.html

In der Wirtschaftssoziologie : ist die Lokalisierung der massgeblichen Ursache in einem an sich unendlichen Netz wirkender und bewirkter Faktoren. Zurechnung erfolgt immer selektiv. Für die Selektion der Zurechnung gibt es sowohl sozialstrukturelle als auch personstrukturelle Gründe. Der Unterschied von Selbstzurechnung und Fremdzurechnung {in......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zurechnung/zurechnung.htm
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