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Sekundogenitur

Sekundogenitur Logo #42329Die von einem jüngeren Sohn eines Fürstenhauses begründete Nebenlinie. In der österreichischen Geschichte bei den Babenbergern Heinrich von Mödling, bei den Habsburgern in der Toskana (1765 Leopold, 1791 Ferdinand) und in Modena (1814 Franz). Short ...
Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Sekundogenitur

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Sekundogenitur Logo #42000 Die Sekundogenitur (von lat. secundus „folgend, zweiter“ und genitus „geboren“) ist die vom Zweitgeborenen oder einem weiteren Nachgeborenen eines adeligen Hauses begründete Nebenlinie. Es handelt sich um eine besondere Form der Erbteilung, die dem Nachgeborenen mehr Besitz und Prestige zukommen lässt als bei der normalen Abfindung. Die ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Sekundogenitur

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Sekundogenitur Logo #42000[Dresden] - Die Sekundogenitur ist ein historisches Gebäude in der Innenstadt von Dresden. == Lage == Die Sekundogenitur liegt an exponierter Stelle an der Brühlschen Terrasse in der Inneren Altstadt. Wenige Meter nördlich fließt die Elbe. Aus dem Gebäude bietet sich ein Überblick über das gegenüberliegende Neustäd...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Sekundogenitur_(Dresden)

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Sekundogenitur Logo #42134Sekundogenitur die, in fürstlichen Häusern eine den Zweitgeborenen zustehende Erb- oder Vermögensfolge sowie deren Anwartschaft auf bestimmte Herrschafts- oder Amtsstellungen (Primogenitur). Die Anwartschaft der Drittgeborenen heißt Tertiogenitur.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Sekundogenitur

Sekundogenitur Logo #42295Sekundogenitur (lat.), Vermögenskomplex, welcher zur Ausstattung der zweiten Linie einer Familie des hohen Adels bestimmt ist, zum Ersatz dafür, daß das eigentliche Hausvermögen (Fideikommiß, Stammgut) der ersten Linie (Primogenitur) vorbehalten bleibt; auch Bezeichnung für ein Fürstentum, welches von dem nachgebornen Prinzen eines fürstlic...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Sekundogenitur

Sekundogenitur Logo #42871von einem zweitgeborenen Sohn begründete Nebenlinie eines Fürstenhauses, deren Erbfolge- und Besitzrecht, falls nicht strenge Primogenitur besteht, durch Hausgesetz geregelt ist.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/sekundogenitur
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