
Freie bezeichnet die Angehörigen eines Standes, die im Gegensatz, z. B. zu Sklaven oder Leibeigenen, über Freizügigkeit, Rechtsfähigkeit und z. T. politische Teilhabe verfügen. Im Römischen Reich hießen sie līberi, bei den Germanen Frilinge. == Mittelalter == Im frühen Mittelalter war die Unterteilung in Freie und Un- bzw. Minderfreie die...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freie

Freie, Frilinge, in den germanischen Volksrechten der Stand derer, die allein Rechtsfähigkeit und politische Rechte besaßen (Gemeinfreie, Altfreie, Volksfreie). Aus ihnen ragten die Edelfreien hervor; zwischen Freien und Unfreien entwickelte sich der Stand der Minderfreien oder Halbfreien (Liten, Ba...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Freie (mhd. vriliute, Sing. vriman; auch: vrihälse; lat. liberi, mlat. liberi barones, franci homines). Nach dem fma. Freiheitsbegriff galten Personen als frei, die Grundbesitz zu eigen hatten, voll waffen- und rechtsfähig waren und nicht in einem personenrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem...
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Freie (Frilinge), bei den alten Germanen die Hauptmasse oder der Kern der Nation. Aus ihm hob sich auf der einen Seite, gleichsam als seine Blüte, der Stand der Edelinge hervor als Nachkommenschaft durch Thaten ausgezeichneter Geschlechter; auf der andern Seite aber war jenem Kern des Volkes untergeordnet der zum Teil auch aus germanischem Blut en...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

bei den Germanen Stammesangehörige mit persönlicher und politischer Freiheit sowie einem höheren Wergeld als die Minderfreien und Knechte. Die Freien bildeten die Volksversammlung, das Thing, und waren die tragende Schicht. Im Mittelalter unterschied der Sachsenspiegel als Freie: Edle (Adlige), Schöffenbarfreie (Edelfreie mit eine...
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https://www.wissen.de//lexikon/freie
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