
Im Rahmen der BVV Kompaktvorsorge werden bei Invalidität (Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung) vor dem vollendeten 55. Lebensjahr, leistungssteigernde zusätzliche Rentenbausteine gewährt, die bei weiterer Beitragszahlung bis zum 55. Lebensjahr entstanden wären.
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