
Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung). Der Täter verfährt dabei mit einer fremden Sache so, als ob sie ihm gehörte, maßt s...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zueignungsabsicht
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