sind: 1. deutsche Schiffe und deutsche Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören; 2. die Insel Helgoland; 3. die Freihäfen; 4. die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Zollgrenze. Gefunden auf https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/Z.htm