
Zinsgarantie , die Gewähr, daß das in einem Unternehmen angelegte Kapital wenigstens zu einem bestimmten Zinsfuß rentiere, mit der Maßgabe, daß der Garantierende bei geringerer Einträglichkeit für den Fehlbetrag aufkomme; wurde besonders in einigen Ländern angewandt, um Private zum Bau von Eisenbahnen anzureizen.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Die Z., also die Haftung für die Zahlung fälliger Zinsbeträge, ist für das Finanzwesen unserer Kolonien deswegen von großer Bedeutung, weil sie es ermöglicht, daß die Schutzgebiete ihren noch nicht gefestigten Kredit auf die stärkeren Schultern des Mutterlandes stützen. Für die Schutzgebietsanleih...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Garantierang bzw. Gewährleistung der vertragsgem. Verzinsung eines - meist grossbetraglichen - Kredit s oder einer Anleihe durch einen Dritten, oft durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft , aber auch durch Mutter- für Tochtergesellschaft . Oft verbunden mit selbstschuldnerischer Bürgschaft , Patronatserklärung o. dgl. Vor allem an i...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zinsgarantie/zinsgarantie.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.