
Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510) vereinheitlicht die bisher länderspezifischen Regelungen zum Schutz gefährdeter Zeugen im Strafprozess. Zunächst normiert es, auf wen das Gesetz anzuwenden ist, wer also überhaupt ein gefährdeter Zeuge ist. Noch in den Beratungen zu diesem Gesetz wurde es ab...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz
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